Die Rekurrenten beziffern den Verkehrswert auf CHF 780.-- pro Aktie und den daraus resultierenden Gewinn auf insgesamt CHF 112'000.-- (siehe E. 3.2 hiervor). Angesichts der im Geschäftsbericht der E.________ AG pro 2014 (Rekursbeilage 5) ausgewiesenen durchschnittlichen An- und Verkaufspreise von CHF 788.-- bzw. CHF 782.-- erscheint der Überführungswert angemessen. Die Steuerverwaltung äussert sich in der Vernehmlassung nicht dazu und bringt namentlich nicht vor, dass die spätere Übernahme der E.________ AG durch die G.________-Gruppe Ende 2014 bereits absehbar gewesen wäre.