3.5 Nach Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verbleiben die geschäftlich genutzten Vermögenswerte bis zu ihrer Liquidation im Geschäftsvermögen, was unter Umständen eine lange Zeitdauer umfassen kann ("verzögerte Liquidation", siehe Reich/von Ah, a.a.O., N. 39 zu Art. 18 DBG). Vorliegend hat der Rekurrent die E.________-Aktien jedoch aus der Bilanz des Einzelunternehmens ausgebucht und zugleich die Differenz zwischen dem Buchwert und dem (seiner Auffassung nach zutreffenden) Verkehrswert als ausserordentlichen Ertrag verbucht.