-5- aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu versteuern. Demgegenüber würde es sich bei diesem Mittelzufluss um einen steuerfreien privaten Kapitalgewinn handeln, wenn man die Ansicht der Rekurrenten teilt. Die Veranlagung pro 2017 ist freilich nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Die von der Steuerverwaltung nicht akzeptierte Privatentnahme der E.________-Aktien wirkt sich in den Jahren 2014 bis 2016 vielmehr zugunsten der Rekurrenten aus (für 2015 und 2016 nur im steuerbaren Vermögen).