3.1 Gemäss unbestrittener Darstellung der Vertreterin betrieb der Rekurrent seit 1995 im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eine D.________arztpraxis in L.________. Zugleich war er als Belegarzt an der dortigen Privatklinik F.________ tätig. Die Belegärzte hielten gemeinsam die Mehrheit der Aktien an der damaligen Klinik F.________ AG (vgl. Ziff. 1 und 5 des Aktionärsbindungsvertrags vom 22.8.2007 [Rekursbeilage 4]; die Klinik F.________ AG wurde 2012 in die E.________ AG umfirmiert). Aus Ziff. 4 des Aktionärsbindungsvertrags geht hervor, dass jeder Belegarzt verpflichtet war, eine gewisse Anzahl Aktien der E.___