-4- 2. Vorliegend sind die steuerlichen Konsequenzen zweier voneinander unabhängiger Sachverhalte strittig. Zum einen geht es um die Frage, ob die bis anhin zum Geschäftsvermögen des Rekurrenten gehörenden Aktien der E.________ AG wirksam ins Privatvermögen überführt wurden und zum anderen um die Höhe der Schuldzinsabzüge für Hypotheken in Fremdwährung, die mit Devisentermingeschäften abgesichert waren. 3. Aktien E.________ AG