Zum anderen kürzte die Steuerverwaltung die Abzüge für Schuldzinsen um CHF 25'093.-- (pro 2014), CHF 36'135.-- (pro 2015) sowie CHF 105'340.-- (pro 2016). Hierzu führte die Steuerver- -2- waltung aus, dass die in Fremdwährungen aufgenommenen Hypotheken fix mit entsprechenden Devisentermingeschäften abgesichert worden seien, so dass nur die aus beiden Geschäften resultierenden Nettoaufwendungen als Schuldzinsen von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden dürften.