- 14 - Umständen ist für die Steuerrekurskommission erstellt, dass die Steuerverwaltung den beim Verkauf an die I.________ AG am 30. Juni 2017 erzielten Gewinn (Kaufpreis von CHF 1'116'000.-- abzüglich des bei der H.________ AG deklarierten Buchwerts per 31.12.2016 von CHF 60'581.--; vgl. Akten Steuerverwaltung, pag. 68) zu Recht der (privilegierten) Besteuerung mittels Sonderveranlagung pro 2017 unterstellt hat. Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass es sich nicht aufdrängt, die rechtskräftige Besteuerung der Aktien und der entsprechenden Gewinnanteile bei der H.____