- 13 - kaufen kann. Aufgrund der zeitlichen Nähe der angeblichen Übertragung in das Privatvermögen und dem Verkauf der Aktien an die I.________ AG ist davon auszugehen, dass der Rekurrent bereits mit einem Kursgewinn gerechnet und sein Vorgehen entsprechend auf die steuerrechtlichen Folgen eines Verkaufs ausgerichtet hat. Dies gilt umso mehr, als die Aktien der F.________ AG während einer langen Dauer keinen grossen Schwankungen unterlagen und erst in Folge des Kaufangebots durch die I.________ AG eine massive Steigerung erfahren haben, mithin auf das Dreifache des ursprünglichen Werts angestiegen sind (vgl. ________).