- 12 - rat am 23. Mai 2017 nicht gerechnet bzw. rechnen können. Die für eine Privatentnahme erforderliche Deklaration sei durch das Ausfüllen der Steuererklärung 2016 sowie das Ausbuchen der Aktien aus der Bilanz der H.________ AG per 31. Dezember 2016 erfolgt. Zudem gehe aus dem Kaufvertrag vom 18. August 2016 zwischen dem Rekurrenten und der H.________ AG explizit hervor, dass der Rekurrent die Aktien bereits vor Bekanntgabe der Übernahme durch die I.________ AGG in sein Privatvermögen zu erwerben beabsichtigt habe.