Die Steuerverwaltung stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, dass der Verkauf der Aktien im Jahr ________ bzw. das damit verbundene Verfügungsgeschäft nicht gültig gewesen sei. Da keine Zustimmung des Verwaltungsrats der F.________ AG vorgelegen habe, seien die Aktien nicht rechtsgültig auf die H.________ AG übertragen worden, deshalb durchgehend im Geschäftsvermögen des Rekurrenten verblieben und erst im Steuerjahr 2017 im Rahmen einer verzögerten Liquidation verkauft worden.