4. Zunächst bringen die Rekurrenten vor, der Rekurrent habe die Aktien im Steuerjahr ________ an die H.________ AG verkauft und im Jahr 2016 von dieser wieder zurückgekauft, wobei er diese explizit in sein Privatvermögen erworben habe. Zwar habe keine Zustimmung durch die F.________ AG vorgelegen, die H.________ AG habe aber aufgrund der vereinbarten Übertragung Ansprüche auf die Aktien der F.________ AG gehabt und sei entsprechend wirtschaftlich berechtigt gewesen. So habe die H.________ AG die Aktien in ihren Büchern geführt und die Dividenden und Kapitalgewinne deklariert. Die Steuerverwaltung habe die Aktien und Gewinnanteile in den Jahren 2010 bis 2015 vorbehaltlos besteuert.