__ AG folglich Ansprüche, aufgrund welcher ihr der wirtschaftliche Nutzen und allfällige Wertsteigerungen zuständen. Entgegen den Ausführungen der Steuerverwaltung habe der Rekurrent die Anforderungen an eine Willenserklärung betreffend die Übertragung vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen erfüllt.