F. Mit Schreiben vom 17. Mai 2021 hat der Vertreter Stellung zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung genommen. Die Steuerverwaltung habe den Rekurrenten unter Androhung steuerlicher Nachteile zur Überführung der Einzelfirma auf die H.________ AG und zur Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit gedrängt. Zudem verkenne die Steuerverwaltung, dass, auch wenn die Übertragung der Aktien aufgrund eines Mangels nicht erfolgt sein sollte, der Übertragung ein gültiges Verpflichtungsgeschäft zugrunde liege. Selbst bei ausgebliebenem Vollzug hätte die H.________ AG folglich Ansprüche, aufgrund welcher ihr der wirtschaftliche Nutzen und allfällige Wertsteigerungen zuständen.