___ AG zur Übertragung) nicht erfüllt gewesen seien. Es sei denn auch davon auszugehen, dass der Verwaltungsrat der F.________ AG der Übertragung der Aktien auf eine Kapitalgesellschaft nicht zugestimmt hätte und sich der Rekurrent dessen auch bewusst gewesen sein müsse. So seien die Barème-Aktien gemäss dem Belegarztvertrag sowie dem Aktionärsbindungsvertrag nicht frei übertragbar gewesen. Die Rekurrenten vermöchten sodann aus dem Umstand, dass die Steuerverwaltung die Vereinnahmung von Dividenden und von Gewinn aus Verkauf eines Teils der Aktien durch die H._____