__ aus dem Geschäftsvermögen des Rekurrenten ausgeschieden seien, zumal zu diesem Zeitpunkt dessen selbständige Erwerbstätigkeit geendet habe. Subeventualiter führt der Vertreter an, dass die Aktien auch deshalb spätestens seit August 2016 Privatvermögen des Rekurrenten darstellten, da die dem Rekurrenten gegenüber bestehende Pflicht, die Barème-Aktien der F.________ AG zu halten, am 21. Juli 2016 geendet habe. Durch den entsprechenden Vermerk im Aktienkaufvertrag habe der Rekurrent klar zum Ausdruck gebracht, dass er die Aktien im Privatvermögen halten wolle.