Primär wird vorgebracht, dass die Aktien im Rahmen der Umstrukturierung per Ende ________ auf die damals neugegründete H.________ AG übertragen worden seien. Dabei sei das Eigentum aufgrund der fehlenden Zustimmung des Verwaltungsrats der F.________ AG zwar zivilrechtlich nicht auf die H.________ AG übergegangen, diese sei jedoch wirtschaftlich an den Aktien berechtigt gewesen und habe die Aktien bzw. die daraus resultierenden Gewinnanteile auch versteuert. Aus diesem Grund hätten sich die Aktien seit der Übertragung ________ nicht mehr im Geschäftsvermögen des Rekurrenten befunden. Im Jahr 2016 habe der Rekurrent die 360 Aktien dann explizit von der H.___