C. Hiergegen erhoben die Rekurrenten mit Schreiben vom 21. Juli 2020 Einsprache. Insbesondere bestritten sie den von der Steuerverwaltung festgesetzten Überführungspreis der Aktien vom Geschäfts- ins Privatvermögen. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2020 wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit Verweis auf die Begründung im ordentlichen Veranlagungsverfahren ab (Akten Steuerverwaltung, pag. 65). Diesen Entscheid widerrief die Steuerverwaltung in der Folge mit der Begründung, dass der Einspracheentscheid zu früh eröffnet