___ AG an die I.________ AG verkauft hatte, eröffnete die Steuerverwaltung den Rekurrenten mit Datum vom 7. Juli 2020 eine weitere Sonderveranlagungsverfügung pro 2017, wobei sie sowohl betreffend Kantons- und Gemeindesteuern als auch betreffend die direkte Bundessteuer zusätzlich einen Liquidationsgewinn von insgesamt CHF 932'519.-- berücksichtigte (Akten Steuerverwaltung, pag. 59 ff.).