Gestützt auf diese Berechnung sind dem Rekurrenten CHF 500.-- für die Wohnungsmiete inklusive Nebenkosten und CHF 504.15 für die Krankenkassenprämie anzurechnen. Da der Rekurrent keinen Nachweis für weitere Auslagen (Krankheitskosten, Berufsauslagen etc.) eingereicht hat, ergibt sich ein zivilprozessualer Zwangsbedarf von CHF 2'564.15. Diesem stehen seine Einnahmen aus Erwerbseinkommen von CHF 1'400.-- und einer AHV-Rente von CHF 2'124.-- gegenüber, ausmachend insgesamt CHF 3'524.--. Dies ergibt einen Überschuss