Der zivilprozessuale Grundbetrag für allgemeine Lebenshaltungskosten beläuft sich somit im konkreten Fall auf CHF 1'560.--. Der Rekurrent ist im Rekurs- und Beschwerdeverfahren der Aufforderung, das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege auszufüllen, aus gesundheitlichen Gründen nicht nachgekommen, sondern hat nur die Existenz-Minimum-Berechnung des Betreibungsamt .________ vom 14. Oktober 2021 eingereicht. Gestützt auf diese Berechnung sind dem Rekurrenten CHF 500.-- für die Wohnungsmiete inklusive Nebenkosten und CHF 504.15 für die Krankenkassenprämie anzurechnen.