5.2 Die Entwicklung zeigt auf, dass sich das Darlehen, mit Ausnahme des Jahres 2015, stets um einen erheblichen Betrag erhöht hat. Im hier zu beurteilenden Steuerjahr 2019 hat der Darlehensbetrag über CHF 931'640.-- rund 44 % der Aktiven der B.________ AG ausgemacht (vgl. Bilanz 2019, Beilage 3 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung). Beim Darlehen handelt es sich somit aus Sicht der Gesellschaft um ein erhebliches Klumpenrisiko. Dies umso mehr, als gemäss Darlehensvertrag keine wirksamen Sicherheiten geleistet worden sind. Für die Steuerrekurskommission steht somit fest, dass die B.________ AG einem unabhängigen Dritten kein Darlehen zu diesen Konditionen gewährt hätte.