5. Im Folgenden ist anhand der in E. 4.3 ff. hiervor genannten Kriterien zu prüfen, ob das von der B.________ AG dem Rekurrenten gewährte Darlehen einem Drittvergleich standzuhalten vermag. 5.1 Gemäss Darlehensvertrag vom 12. Dezember 2013 vereinbarten die B.________ AG und der Rekurrent einen Schuldbetrag von CHF 154'861.09 zu einem Zinssatz von 2.5 %. Die Rückzahlung wurde auf CHF 15'000.-- pro Jahr festgelegt. In den Folgejahren hat sich dieses Darlehen aus Sicht der B.________ AG wie folgt entwickelt (auf ganze CHF gerundet; siehe Bilanzen 2013 bis 2019, Beilage 3 zur Vernehmlassung der Steuerverwaltung):