Bedeutsamer ist hingegen, wenn die beteiligte Person die gewährten Darlehen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwendet. Für eine Simulation spricht vor allem, wenn sich der Darlehensschuldner in einer dermassen angespannten finanziellen Situation befindet, dass objektiv gesehen nicht mehr mit einer Darlehensrückzahlung gerechnet werden kann und sich diese angespannte finanzielle Situation in weiteren Indizien äussert, insbesondere darin, dass keine Sicherstellungen bestehen, auf dem Darlehen effektiv keine Zinsen bezahlt und auch keine oder nur geringe Amortisationen geleistet werden (Madeleine Simonek, a.a.O., S. 353).