4.2 Als Sonderfall einer geldwerten Leistung gilt ein simuliertes Darlehen. Es ist ein Scheingeschäft, dessen vorgetäuschter Wille nicht dem tatsächlichen Willen der Vertragsparteien entspricht. Das Darlehen einer Kapitalgesellschaft an ihre Anteilsinhaberschaft stellt eine geldwerte Leistung dar, wenn die Gesellschaft das Darlehen nur deshalb überhaupt gewährt oder es bloss darum in einer bestimmten Höhe und zu den konkreten Bedingungen zugesteht, weil die darlehensnehmenden Personen an ihr beteiligt sind.