D. Der Rekurrent hat am 23. April 2022 zur Eingabe der Steuerverwaltung Stellung genommen. Er bringt vor, dass er ursprünglich die B.________ AG mit einer Sacheinlage gegründet habe und diese aufgrund seiner schlechten finanziellen Lage an seine Tochter verkaufen musste. Dabei sei vereinbart worden, dass der Rekurrent Geschäftsführer bleibe, um seinen Lebensunterhalt und die Pflege seiner mittlerweile verstorbenen, schwerstbehinderten Lebenspartnerin bestreiten zu können. Es sei nicht selbstverständlich, dass ihm von der B.________ AG ständig Darlehen gewährt würden, um seine Privatschulden zu bezahlen. Es sei jedoch sein Ziel, das Darlehen zurückzuzahlen.