C. Am 6. April 2022 hat sich die Steuerverwaltung vernehmen lassen. In ihrer Vernehmlassung beantragt sie, den Rekurs und die Beschwerde unter Kostenfolge abzuweisen. Der Rekurrent sei gemäss Handelsregister als einziges einzelunterschriftsberechtigtes Mitglied der B.________ AG eingetragen. Zusätzlich sei er Geschäftsführer, Verwaltungsratspräsident und Verantwortlicher des Rechnungswesens der Gesellschaft. Die Tochter des Rekurrenten, Frau D.________, besitze 99 der 100 Namenaktien der B._____