A. A.________ (Rekurrent) wurde mit Verfügungen von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region .________ (Steuerverwaltung), pro 2019 auf ein steuerbares Einkommen in der Höhe von CHF 144'400.-- (kantonale Steuern) und CHF 152'950.-- (direkte Bundessteuer) veranlagt (Akten der Steuerverwaltung, pag. 33 und 28). Die Steuerverwaltung rechnete dabei u.a. einen Betrag von CHF 124'000.-- auf, den sie mit der Erhöhung und fehlenden Amortisation eines Darlehens der B.________ AG begründete. Die gegen die Veranlagungsverfügungen erhobene Einsprache vom 1. September 2021 (pag. 37) wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheiden vom 2. Dezember 2021 abgewiesen (pag. 53-45).