-2- E. Gegen den Einspracheentscheid hat die Vertreterin im Namen der Rekurrentin am 10. Dezember 2021 Rekurs betreffend die kantonalen Steuern und Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) erhoben. Sie beantragt, dass der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung aufgehoben und die Rekurrentin anhand der rektifizierten Jahresrechnungen zu veranlagen sei. Eventualiter wird beantragt, die Sache zur Eröffnung eines Revisionsverfahrens an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.