Aus diesen Gründen wird erkannt: 1. Der Rekurs betreffend Festlegung des steuerrechtlichen Wohnsitzes ab dem Steuerjahr 2020 wird abgewiesen. 2. Die Kosten für das Verfahren vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'200.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt und mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.