Diese Interpretation kann der vom Rekurrenten zitierten Stelle (BGer 2C_296/2018 vom 6.6.2018, E. 2.2.3), welche die Voraussetzungen für die natürliche Vermutung zugunsten des Arbeitsorts umschreibt (E. 3.3 hiervor), freilich nicht entnommen werden. Vielmehr kann sich der steuerrechtliche Wohnsitz auch bei unter 30- Jährigen, die sich seit weniger als fünf Jahren am gleichen Ort aufhalten, am Arbeitsort befinden, wenn eine Gewichtung sämtlicher Berufs-, Familien- und sonstiger Lebensumstände diesen Schluss ergibt (E. 4 hiervor).