4.5 Die Steuerverwaltung begründet ihren Standpunkt, wonach sich der steuerrechtliche Wohnsitz des Rekurrenten am Arbeitsort befinde, zusätzlich damit, dass der Rekurrent bereits im Jahr 2014 sein Elternhaus in C.________ verlassen habe, um in E.________ zu studieren. Später habe er ein Semester in Dänemark verbracht und eine langjährige Liebesbeziehung gepflegt. Auch habe er in B.________ einen Freundeskreis aufgebaut, was sich aus dem Fragebogen für das Steuerjahr 2018 ergebe (vgl. pag. 57). Diese Umstände sprächen dafür, dass sich der Rekurrent in einem alterstypischen Ausmass vom Elternhaus bzw. von C.________ losgelöst habe.