-7- sprechend geht sie davon aus, dass der Rekurrent im Jahr 2020 insgesamt zehn Wochenenden in B.________ verbracht habe, wovon zwei arbeitsbedingt gewesen seien. Dazu kämen fünf Wochenenden in J.________land und zwei an weiteren Drittorten (SAC-Hütten). Insgesamt habe der Rekurrent im Jahr 2020 15 Wochenenden nicht in C.________ verbracht, womit die Voraussetzungen für einen steuerrechtlichen Wohnsitz am Familienort nicht erfüllt seien.