__ verbringe, wovon zwei aus beruflichen Gründen notwendig seien. Dazu kämen fünf bei der Partnerin in J.________land verbrachte Wochenenden und rund zwei Übernachtungen in einer bündnerischen SAC-Hütte. In der Einsprache vom 12. Februar 2021 (pag. 12) erklärte der Rekurrent, dass er sich Ende 2020 von seiner Partnerin getrennt habe, womit sein Elternhaus einen noch zentraleren Stellenwert erhalten habe. Die Anzahl in B.________ verbrachter Wochenenden beziffert er auf ca. acht. Diese Wochenendaufenthalte seien "meist nicht freiwillig" erfolgt, sondern auf Wochenendarbeit, Arbeiten fürs Studium oder Corona-Reiseempfehlungen zurückzuführen gewesen.