Mit Urteil 2C_762/2019 vom 18. November 2019 stellte das Bundesgericht klar, dass bei Personen, auf welche die "30/5"-Regel nicht zutrifft, die natürliche Vermutung zugunsten des Arbeitsorts entfällt. Damit entspricht die von der Steuerverwaltung in der Vernehmlassung vom 25. Januar 2022 geäusserte Auffassung, dass die natürliche Vermutung zugunsten des Arbeitsorts nicht vom Alter der betroffenen Person und der Aufenthaltsdauer abhänge, nicht dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.