VGE 100 2016 220 vom 6.9.2017, E. 2.3 f.). Allerdings betrafen, soweit ersichtlich, sämtliche in den Jahren 2010 bis 2018 gefällten Urteile des Bundes- und des bernischen Verwaltungsgerichts zur Frage des steuerrechtlichen Wohnsitzes bei auswärtigem Wochenaufenthalt ohnehin Personen, die entweder das 30. Altersjahr überschritten oder sich mehr als fünf Jahre am Arbeitsort aufgehalten hatten. Mit Urteil 2C_762/2019 vom 18. November 2019 stellte das Bundesgericht klar, dass bei Personen, auf welche die "30/5"-Regel nicht zutrifft, die natürliche Vermutung zugunsten des Arbeitsorts entfällt.