A. A.________ (Rekurrent), geb. ________ 1993, ist seit dem 1. November 2017 in der Gemeinde B.________ als Wochenaufenthalter gemeldet (Akten Steuerverwaltung, pag. 50). Sein Heimatschein ist in der Gemeinde C.________ (Kanton Graubünden) hinterlegt. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Recht und Koordination, Abteilung Wohnsitz (Steuerverwaltung), bestimmte mit Verfügung vom 1. Februar 2021 die Gemeinde B.________ als steuerrechtlichen Wohnsitz des Rekurrenten ab dem Jahr 2020 (pag. 28-30).