Die Rechtsschrift hat insbesondere das Rechtsbegehren und die Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. - 13 - 5. Zu eröffnen an: ▪ A.________ ▪ A.________, zuhanden der Erbengemeinschaft der B.________ sel. ▪ Steuerverwaltung des Kantons Bern ▪ Gemeinde E.________ IM NAMEN DER STEUERREKURSKOMMISSION DES KANTONS BERN Die Richterin Der Gerichtsschreiber Cuccarède Leumann Anhang (nicht publiziert) - 14 -