1. Der Rekurs wird abgewiesen. Der amtliche Wert des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1.________ wird auf CHF 1'468'400.-- festgesetzt, gültig ab dem Steuerjahr 2020. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission von total CHF 2'932.40 (sich zusammensetzend aus den Kosten für den beauftragten Experten von CHF 1'432.40 und der Pauschalgebühr von CHF 1'500.--) werden den Rekurrenten anteilmässig im Betrag von CHF 1'466.-- zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.