- 11 - laut Tabelle 3.2 für Garagen höchstens der Mietwertcode 53 in Frage kommt. Die Steuerverwaltung führt hierzu aus (wobei sie sich irrtümlich auf die mit dem Mietwertcode 51 bewerteten Garagen des Gebäudes Nr. 2.________a bezieht), dass es sich bei den Angaben in den Bewertungsnormen um Richtwerte handle, weshalb der Mietwertcode 55 unter Berücksichtigung des Mietertrags doch berechtigt sein könnte. Es trifft zu, dass die in der Tabelle 3.2 aufgeführten Objekttypen gemäss einem entsprechenden Vermerk Richtwerte darstellen. Von diesen soll jedoch nicht grundlos abgewichen werden, zumal pro Objekttyp eine breite Palette an Mietwert-