Zu beachten ist, dass die Delegation das wirtschaftliche Alter von Grund auf neu geschätzt hat. Dementsprechend ist nicht in erster Linie zu überprüfen, ob die Differenz zum vorherigen Alter angemessen ist, sondern bloss, ob das neu bestimmte wirtschaftliche Alter innerhalb des (vergleichsweise grossen) Ermessensspielraums liegt. Aufgrund der detaillierten Anmerkungen seitens der Rekurrenten gelangt die Steuerrekurskommission nach Rücksprache mit dem beauftragten Experten dennoch zum Schluss, dass das wirtschaftliche Alter beim Augenschein insgesamt zu tief geschätzt worden ist. Sie passt dieses wie folgt an: