Die Steuerrekurskommission geht davon aus, dass das bereits in früheren Versionen der schätzungstechnischen Weisungen vorgesehene Höchstalter von 99 Jahren pro Hauptgruppe von der Steuerverwaltung weiterhin angewandt wird, zumal sich diese in ihrer Stellungnahme zum Augenschein-Protokoll zu diesem Punkt nicht geäussert hat. In Bezug auf die übrigen Hauptgruppen kritisieren die Rekurrenten primär, dass die in den letzten Jahren vorgenommenen Unterhaltsarbeiten keine derart starke Reduktion des wirtschaftlichen Alters rechtfertigten, wie sie die Delegation vorsieht. Zu beachten ist, dass die Delegation das wirtschaftliche Alter von Grund auf neu geschätzt hat.