7.2.2 Weiter bemängeln die Rekurrenten, dass sie die im Augenschein-Protokoll erwähnte Ableitung des nach Hauptgruppen detaillierten wirtschaftlichen Alters nicht nachvollziehen könnten. Sowohl in der Verfügung vom 22. September 2020 (pag. 30 f.) als auch im Einspracheentscheid vom 3. November 2021 (pag. 23 f.) ist nur das mit der allgemeinen Neubewertung um jeweils 22 Jahre erhöhte gesamte wirtschaftliche Alter der einzelnen Objekte und Objektteile aufgeführt, nicht jedoch das wirtschaftliche Alter der Hauptgruppen (Rohbau 1, Rohbau 2, Ausbau, Installationen).