Vorliegend fand der bis anhin letzte Augenschein am 27. Februar 2007 statt. Damals wurde jedoch lediglich das Alter des Rohbaus 2 bei beiden Gebäuden um zehn Jahre reduziert; die restlichen Hauptgruppen blieben unverändert (siehe handschriftliche Anpassungen auf dem Objektprotokoll, pag. 61 f.). Obwohl in der Zwischenzeit grössere Unterhaltsarbeiten an der Liegenschaft Nr. 2.________ vorgenommen worden sind (insbesondere die Renovation der Badezimmer), ist seither kein Augenschein mehr gemacht worden. Eine Benachteiligung der Rekurrenten liegt somit nicht vor.