7.2.1 Sie bringen zunächst vor, dass sie gegenüber anderen Grundeigentümern im Kanton Bern benachteiligt würden, wenn das wirtschaftliche Alter ihrer Liegenschaft im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 nicht um 22 Jahre erhöht werde. Korrekturen am wirtschaftlichen Alter, die über die rein rechnerische Anpassung bei einer allgemeinen Neubewertung hinausgehen, werden im Normalfall nur im Rahmen eines Augenscheins vorgenommen. Zu einem Augenschein kommt es in der Regel, nachdem grössere Arbeiten an einer Liegenschaft festgestellt worden sind. Vorliegend fand der bis anhin letzte Augenschein am 27. Februar 2007 statt.