7.1 Beide Parteien kritisieren die von der Delegation als zutreffend erachtete Gebäudeartnote 2 für das Nebengebäude Nr. 2.________a. Die Rekurrenten argumentieren, dass es sich beim Nebengebäude nicht um ein eigenständiges Objekt handle. Vielmehr sei es als Teil des Hauptgebäudes Nr. 2.________ zu behandeln und dementsprechend mit der Note 1 zu bewerten. Ausserdem passe keines der in den Bewertungsnormen genannten Beispiele für Gebäude mit der Note 2 zum fraglichen Objekt. Demgegenüber will die Steuerverwaltung an der Note 4 gemäss Einspracheentscheid festhalten.