-7- die Ermittlung des wirtschaftlichen Alters verschieden gewichtet. Vor der allgemeinen Neubewertung betrug das wirtschaftliche Alter des Hauptgebäudes 29 Jahre (Wohnungen) bzw. 45 Jahre (Gewerbe) und dasjenige des Nebengebäudes 28 Jahre (pag. 38 f.). Mit der allgemeinen Neubewertung wurde das wirtschaftliche Alter um 22 Jahre (Differenz zwischen dem bisherigen Bezugsjahr 1998 und dem neuen Bezugsjahr 2020) erhöht. Allerdings fehlen auf den Objektprotollen zur Verfügung vom 22. September 2020 (pag. 30 f.) und zum Einspracheentscheid vom 3. November 2021 (pag. 23 f.) die Angaben zum Alter der einzelnen Hauptgruppen.