Das Gebäude Nr. 2.________a entspricht bei weitem nicht dem Standard eines üblichen Einfamilienhauses. Es liegt direkt auf der nördlichen Grundstückgrenze, hat weder Balkon noch Terrasse, keine brauchbaren Nebenräume und keinen eigenen Umschwung. Der östliche Anbau dient zudem als Waschküche für die ganze Liegenschaft. Selbst mit einem angebauten oder eingebauten Einfamilien- oder einem Zweifamilienhaus lässt sich das Nebengebäude nicht gleichsetzen, weshalb auch die bisherige Note 3 zu hoch ist. Jedoch handelt es sich ungeachtet einer geringfügigen baulichen Verbindung zum Haus Nr. 2.__