Die Steuerverwaltung begründet die Note 4 damit, dass es sich dabei um ein freistehendes Einfamilienhaus handle. Demgegenüber beantragen die Rekurrenten, auch das Nebengebäude mit der Mindestnote zu bewerten. Zum einen sei es nicht freistehend, sondern mit dem Haupthaus verbunden und zum anderen handle es sich faktisch bloss um eine einfache Zweizimmerwohnung, die ursprünglich wohl als Unterkunft für das Hauspersonal gedient habe. Der Augenschein hat die Darstellung der Rekurrenten weitgehend bestätigt. Das Gebäude Nr. 2.________a entspricht bei weitem nicht dem Standard eines üblichen Einfamilienhauses.