Anders als die übrigen Noten für Bauqualität, Komfortstufe etc. wirkt sich die Einschätzung der Gebäudeart nicht nur auf das Notentotal aus, sondern beeinflusst zusätzlich den Kapitalisierungssatz und den Realwertzuschlag (vgl. Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen). Dies hat zur Folge, dass eine Änderung der Gebäudeartnote nur eine geringe Veränderung beim Protokollmietwert (und dem daraus abgeleiteten Eigenmietwert) bewirkt, den amtlichen Wert hingegen vergleichsweise stark beeinflusst.