Dabei ist die tiefste Note u.a. für Wohnhäuser mit vier oder mehr Wohnungen, für ein Wohnhaus mit Gewebebetrieb ab der Grösse eines Vierfamilienhauses sowie für Nebenbauten vorgesehen, während die Höchstnote bei sehr komfortablen Einfamilienhäusern (Villen) eingesetzt wird. Die in den Bewertungsnormen aufgeführten Gebäudetypen sind indes nicht abschliessend und verstehen sich als Richtlinie. Anders als die übrigen Noten für Bauqualität, Komfortstufe etc. wirkt sich die Einschätzung der Gebäudeart nicht nur auf das Notentotal aus, sondern beeinflusst zusätzlich den Kapitalisierungssatz und den Realwertzuschlag (vgl. Tabelle 3.3 der Bewertungsnormen).